Offener Ferienkurs (Sommer) „Ferienbetreuung Töpfern“
Kinder-Töpfern (ohne Eltern) in den Ferien
An diesem Kurs in den Ferien können Kinder ab 7 Jahren teilnehmen. In der 2-stündigen Ferienbetreuung Sie lernen das Material Ton kennen und arbeiten mit unterschiedliche Handaufbautechniken wie Plattentechnik oder pinchen. Mit sogenannten „Engoben“ – das sind für Kinder geeignete Farben – können sie ihre Werke farbig gestalten . Wir töpfern eine Müslischüssel und/oder einen neuen Lieblingsteller sowie ein kleines sog. Daumendruckschälchen.
WICHTIG: Wir fertigen im Kinder-Töpferstudio ausschließlich Geschirr. Es ist ein Kurs, keine offene Werkstatt .



Machen. Erleben. Schaffen.

„Töpfern macht glücklich, das spürst du gleich, wenn du das erste Mal Ton in der Hand hast. Denn das Material ist einzigartig, es erdet und tut der Seele gut – das gilt für klein und groß gleichermaßen !„
Selbstgemacht
Alles was ihr in unserem Ferienprogramm selbstgemacht habt, nehmt ihr mit nach Hause und könnt es jeden Tag benutzen! Das macht Spaß und stolz. Weil wir nicht so gerne „Stehrumchen“ mögen, töpfern wir in den Ferienkursen ausschließlich Geschirr.
Farbig gestalten
Bei Kindern arbeiten wir mit sogenannten Engoben (das ist gefärbter Tonschlicker). Diese sind ungiftig – daher für Kinder besser geeignet – und man kann sie auf den angetrockneten Ton auftragen. Die Kinder können ihre Werke farbig gestalten. Anschließend trocknen die Werke der TöpferInnen und werden von uns das 1. Mal gebrannt und dann beim 2. Brand transparent glasiert.
WICHTIG: Das getöpferte Geschirr ist wasserdicht und spülmaschinenfest!
Offener Ferienkurs (Sommerferien) –
Alles Wichtige auf einen Blick
Wer?
Kinder ab 7 Jahren, die gerne etwas Kreatives machen wollen und töpfern möchten!
KEINE VORKENNTNISSE NÖTIG!
Wo?
Im Kinder-Töpferstudio im Kurs-QUARTIER in Gostenhof, Fürther Str. 62, 90429 Nürnberg.
Wann?
19.08.2025 von 14 – 16 Uhr
26.08.2025 von 14 – 16 Uhr
Wie lange?
2 Stunden (mit kleiner Pause)
Preis
Der Töpferkurs kostet pro Person 39.- Euro jeweils zzgl. 10.- Materialkosten/Glasieren/Brennen (inkl. 19 % USt) Diese beinhalten auch das Glasieren der Werke durch uns – inkl. Einführung zum Material Ton, Benutzen des Werkzeugs, Support
SCHÜRZEN VORHANDEN
HINWEIS: 4 – 10 TeilnehmerInnen



Warum Töpfern?
Jetzt Ferienkurs (Sommer 2025) buchen
INFORMATIONEN ZUM KURS
• Wir arbeiten mit unterschiedlichen Aufbautechniken, die für Kinder geeignet sind!
– Plattentechnik
– Einformen und Überformen – mit Gips- und Holzformen
– Pinchen alias Daumendrucktechnik
• Wenn ihr mit euren Stücken fertig seid, checke ich nochmal, ob alles gut verarbeitet ist.
• Anschließend muss euer Getöpfertes ca. 2 Wochen trocknen, d.h. immer wieder wenden, checken.
• Danach werden die Sachen von mir gebrannt – 1. Brand (Schrühbrand) – und anschließend glasiert, danach folgt der 2. Brand (Glasurbrand)
Wenn alles fertig ist – nach ca. 4 bis 6 Wochen – holt ihr eure fertigen Schüsseln/Schalen/Teller bei mir in Gostenhof ab. Ich informiere euch per Mail!
WICHTIGER HINWEIS:
Es kommt nicht oft vor, aber es kann passieren, dass einzelne Stücke sich beim Trocknen oder Brennen verziehen bzw. kaputt gehen. Ich kann daher bei aller Sorgfalt und Erfahrung keine „Gelinggarantie“ geben! Das passiert auch dem erfahrensten Keramiker.
STORNOBEDINGUNGEN
Die Anmeldung ist eine verbindliche Buchung des Töpferkurses. Bis zu maximal 14 Tage vor dem Kurs ist es möglich, die verbindliche Buchung auf einen anderen verfügbaren Kurs oder Termin zu verschieben oder als Gutschein zu nutzen, vorausgesetzt, du gibst schriftlich Bescheid. Falls der Kurs nicht stattfinden kann, werden wir den Termin neu abstimmen und verschieben bzw. erhältst du einen Gutschein zur erneuten Verwendung.
Bitte beachte, dass eine Umbuchung deiner Buchung nur bis spätestens 14 Tage vor der ersten Kurseinheit kostenfrei möglich ist. Danach ist die angezahlte Kursgebühr für den Töpferkurs (ohne Materialkosten) komplett zu bezahlen bzw. kann diese nicht rückerstattet werden. Wir verstehen, dass es Gründe gibt, einen Kurs kurzfristig abzusagen oder zu stornieren. Leider ist ist es dennoch nicht möglich, von deiner Seite aus kurzfristig den verbindlich gebuchten Termin abzusagen oder auf einem anderen Termin zu verschieben. Mit deiner/eurer Buchung ist der Platz belegt bzw. reserviert und kann bei kurzfristigen Absagen von weniger als 14 Tagen vor dem Kurstermin nicht von jemand anderem gebucht werden. Du darfst den Kurs auf eine andere bekannte Person übertragen, wenn du es nicht schaffst, aber das bedeutet immer noch, dass die oben genannten Richtlinien gelten und eine Rückzahlung der Anzahlung nicht möglich ist.
Teilnahmebedingungen für Kinderkurse – Haftung und Teilnahme auf eigene Gefahr
Unfallversicherung: Die Kinder sind über den Veranstalter nicht unfallversichert. Es obliegt den Erziehungsberechtigten, eine entsprechende Unfallversicherung für ihr Kind abzuschließen.
Teilnahme auf eigene Gefahr: Die Teilnahme an unseren Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Erziehungsberechtigten erkennen mit der Anmeldung an, dass die Teilnahme des Kindes auf eigenes Risiko erfolgt. Eine ständige individuelle Betreuung der Kinder während des gesamten Kursverlaufs kann nicht gewährleistet werden.
Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer des Kurses. Vor Beginn und nach Ende des Kurses liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
Gesundheitliche Voraussetzungen: Die Erziehungsberechtigten versichern mit der Anmeldung, dass das teilnehmende Kind gesundheitlich in der Lage ist, am Kurs teilzunehmen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten sind dem Veranstalter vor Kursbeginn schriftlich mitzuteilen.
Haftungsausschluss: Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Teilnahme am Kurs entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden durch Dritte oder durch unsachgemäßes Verhalten der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen.
Persönliche Gegenstände: Für mitgebrachte Gegenstände (Kleidung, Wertsachen, Spielzeuge etc.) wird keine Haftung übernommen. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, für entsprechende Versicherung und Sorgfalt zu sorgen.